Vorschreibungen Wasserbezugs-, Bereitstellungs- und Kanalbenützungsgebühr

 Quartalsvorschreibungen:


1. Quartaslabrechnung

- Wasserbezugsgebühr, Bereitstellungsgebühr, Kanalbenützungsgebühr
Einzahlung fällig mit 15. Februar


2. Quartalsabrechnung

- Wasserbezugsgebühr, Bereitstellungsgebühr, Kanalbenützungsgebühr mit Wasserendabrechnung
Einzahlung fällig mit 15. Mai


3. Quartaslabrechnung

- Wasserbezugsgebühr, Bereitstellungsgebühr, Kanalbenützungsgebühr
Einzahlung fällig mit 15. August


4. Quartaslabrechnung

- Wasserbezugsgebühr, Bereitstellungsgebühr, Kanalbenützungsgebühr
Einzahlung fällig mit 15 November


 Links Gebühren:


Zuständig