Kanalanschlussabgaben

 Kanaleinmündungsabgaben

Die Vorschreibung und Einhebung der Kanalabgaben erfolgt auf Grundlage des NÖ Kanalgesetz 1977, LGBl. 8230. 
Die Gebühren-Einheitssätze wurden vom Gemeinderat mittels Kanalabgabenordnung vom 13.12.2012 festgesetzt. 
Bei Anschluss an den öffentlichen Kanal besteht eine Anschlusspflicht.

 Link zur Berechnung: Kanalabgaben


 

Zuständig