Wasseranschlussabgaben

 Die Vorschreibung und Einhebung der Wassergebühren haben ihre Rechtsgrundlage im NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930, und in der Wasserabgabenordnung des Gemeinderates vom 13.12.2011

Während einer Bauphase wird ein Bauwasser pauschaliert vorgeschrieben.
Sobald ein Wasserzähler eingebaut wird, ist eine Wasserbezugsgebühr, sowie die Bereitstellungsgebühr zu entrichten.

 Link zur Berechnung:  Wasserabgaben


Zuständig