Voranschlag

 Der Voranschlag ist ein Plan, in dem die im kommenden Haushaltsjahr voraussichtlich fällig werdende Ausgaben und Einnahmen festgelegt werden.

Das Zahlenmaterial für den Voranschlag kommt auf vielseitige Weise zustande.

  Die Gemeinde stützt sich dabei im Wesentlichen auf feststehende Zahlen:

  • Vorschreibung der Schulumlagen von Schulgemeinden

  • Vorschreibung von Verbandsbeiträgen (z.B. Abwasserverband)

  • Mitteilung von Beiträgen durch die NÖ Landesregierung (Ertragsanteile, Grundsteuer, Sozialhilfeumlage)

  • Gehälter der Bediensteten

  • Bezüge der Gemeindemandatare

  • Zahlen auf Grund von Vorausberechnungen, Erfahrungswerten aus Vorjahren, Kostenvoranschlägen für Anschaffungen u.ä.

  • Zahlen auf Grund von Schätzungen

 Als wesentliche Grundsätze gelten vor allem:

  • Die Aufnahme sämtlicher voraussichtlicher Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe

  • Orientierung am Mittelfristigen Finanzplan

  • Der Grundsatz der Wahrheit, Klarheit und Genauigkeit

  • Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

  • Der Grundsatz der sachlichen Bindung

  • Die Einhaltung von Fristen

  • Die Vollständigkeit der öffentlich aufgelegten und den Fraktionen (rechtzeitig) übergebenen Unterlagen, und nicht zuletzt der Grundsatz der Öffentlichkeit

  • Der Voranschlag ist öffentlich aufzulegen, also unterliegen seine Inhalte auch nicht der Amtsverschwiegenheit.

 Nachtragsvoranschlag

Der Bürgermeister ist verpflichtet, dem Gemeinderat einen Nachtragsvoranschlag vorzulegen, wenn sich im Laufe des Haushaltsjahres zeigt, dass der veranschlagte Ausgleich zwischen den Ausgaben und Einnahmen auch bei Ausnützung aller Sparmöglichkeiten nur durch eine Änderung des Voranschlages eingehalten werden kann.

Ein Nachtragsvoranschlag ist jedenfalls notwendig, wenn der Haushaltsausgleich gefährdet ist.


Zuständig