Verpflichtungen der Hundeführer

Veröffentlichungsdatum24.02.2026Lesedauer1 Minute
Hundekotsackerl


Auf Grund anhaltender Beschwerden möchten wir alle HundebesitzerInnen auf nachfolgende Punkte aufmerksam machen:


Hundekot

Der Hundeführer ist dazu verpflichtet, die vom Hund hinterlassenen Exkremente im Ortsbereich unverzüglich zu entsorgen. Um das saubere und gepflegte Erscheinungsbild unserer Gemeinde zu erhalten und zu fördern, werden an alle Hundebesitzer kostenlos Hundekotsackerl am Gemeindeamt ausgegeben. Wir bitten Sie von diesem Gebrauch zu machen, im Restmüll zu entsorgen und das Ortsbild sauber zu halten. 

Bitte beachten Sie, dass die Hundekotsackerl nicht kompostierbar sind und als Restmüll entsorgt, werden müssen.

 

Leinenpflicht

Im Ortsgebiet sowie an allen öffentlichen Orten müssen Hunde immer an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Listen und auffällige Hunde nach § 2 und § 3, NÖ Hundeabgabengesetz 1979 müssen immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

 Für ein gutes gemeinsames Miteinander bitten wir im allgemeinen Interesse, dass sich alle HundebesitzerInnen an die Vorschriften und Gesetze halten.