Mittelfristiger Finanzplan

 In Zeiten von Konvergenzkriterien und Maastricht-Defizit erhält die mittelfristige Finanzplanung in den Gemeinden einen großen Stellenwert.

 Finanzielle Ziele einer mittelfristigen Finanzplanung:

Die Erstellung eines mittelfristigen Finanzplanes dient haushalts- und gesamtwirtschaftlichen sowie gesamtstaatlichen Zielen.

Aus der mittelfristigen Finanzplanung muss der Finanzierungssaldo (Maastricht-Defizit bzw. Maastricht-Überschuss) und die Gesamtsumme des Schuldenstandes am Jahresende gemäß der Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung, abgeleitet werden können.

Zur Erreichung der finanziellen Ziele muss der mittelfirstige Finanzplan umfassend und fließend sein, aufzeigen, ob die vorgesehenen Investitionen finanziell möglich sind, entsprechend dem Österreichischen Stabilitätspakt, mithelfen, das gesamtstaatliche Haushaltsziel zu erreichen und die Vorgaben des gesamtösterreichischen Koordinationskomitees und des Landes-Koordinationskomitees umzusetzen.

Der mittelfristige Finanzplan ist gemeinsam mit dem Voranschlag dem Gemeinderat vorzulegen und von ihm zu beschließen.


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