Meldung an Statistik Austria

 Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussdaten der Gemeinden werden von der Statistik Austria einerseits für die Erstellung der Finanzstatistik und andererseits für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung benötigt. 
Die im Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung seitens der Europäischen Union bestehenden Meldevorschriften verpflichten die Statistik Austria im August des Folgejahres zur Datenmeldung an EUROSTAT auf Basis der Rechnungsabschlussdaten des Vorjahres.

Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussdaten der Gemeinden sind  mittels Datennetz an die Ämter der Landesregierungen zu übermitteln und in der Folge gesammelt an die Statistik Austria weiterzuleiten.
Um den Meldeverpflichtungen nachkommen zu können, ist eine Lieferung der Daten an die Statistik Austria bis spätestens Ende Mai des Folgejahres erforderlich.


Zuständig