Lohnverrechnung

 Die Lohnverrechnung ist seit jeher eine sehr sensible Materie, die aufgrund ihrer Komplexität – gerade im öffentlichen Bereich – sehr genau behandelt werden muss.

 Folgende Aufgaben umfasst die Lohnverrechnung:

  • An-, Ab- und Änderungsmeldungen bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse bzw. bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
  • Monatliche Nettoabrechnungen

  • Nachverrechnungen bzw. Rollungen

  • Führung der Jahreslohnkonten

  • Termingerechte Abgabenmeldungen bei Finanzamt, Gebietskrankenkasse und bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

  • Überweisungen an Dienstnehmer, Finanzamt, Gebietskrankenkasse und Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

  • Kollektivvertragsanpassungen

  • Drittschuldnererklärungen, Exekutionen

  • Gehaltsbestätigungen

  • Führung von Urlaubs- und Krankenstandskarteien

  • Korrespondenz mit FA, GKK, BVA

  • Arbeitszeiterfassungen

  • Abgabenbehördliche Prüfungen

  • Dienstverträge

  • Arbeitsrechtliche, lohnsteuerliche und SV-rechtliche Unterstüzung

  • Übernahme der Lohnverrechnung in die Buchhaltung


Zuständig