Grundstücksteilungen

 Wenn Sie Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland vorhaben, muss  dies der Baubehörde angezeigt werden.

Dieser Anzeige, die von allen betroffenen Grundeigentümern unterschrieben sein muss, ist ein von einem Vermessungsbefugten verfasster Teilungsplan in mindestens 2-facher Ausfertigung beizulegen.

Wenn keines der geänderten Grundstücke bereits ein Bauplatz nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung ist, dann ist in der Anzeige zumindest für ein betroffenes Grundstück die Bauplatzerklärung zu beantragen.

Ab dem Datum, da Ihnen die Baubehörde den Teilungsplan entweder bestätigt oder mit einer Bezugsklausel retourniert hat, haben Sie zwei Jahre Zeit, die grundbücherliche Durchführung der Grenzänderung beim zuständigen Grundbuchsgericht zu beantragen.

 Wichtiger Hinweis:

Wird dieser Antrag auf grundbücherliche Durchführung nicht innerhalb von zwei Jahren gestellt, ist die Grenzänderung unwirksam und muss neuerlich bei der Baubehörde angezeigt werden.


Zuständig