Flächenwidmung

 Im Flächenwidmungsplan § 14 NÖ ROG werden die Widmungen für alle Flächen des Gemeindegebietes festgelegt, wobei das Gesetz grundsätzlich zwischen Bauland, Grünland und Verkehrsflächen unterscheidet.

 Link unter Flächenwidmungsplan


Zuständig