Exekutionsverfahren

 In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, wird es für die Gemeinde immer schwieriger, die Forderungen und Abgaben, nicht oder nur mit großen Mühen einbringen zu können.

Als Grundlage für die Einbringung ist über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis auszufertigen. 
Dieser hat Namen und Anschrift des Abgabenpflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist,
(Vollstreckbarkeitsklausel). 
Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren.


Zuständig