Buchhaltung

 Die Buchhaltung einer Gemeinde wird nach Kameralistik geführt.
Die Kameralistische Buchführung ist der klassische Rechnungsstil der öffentlichen Verwaltung.
Einerseits ist „finanzwirtschaftlich“ mithilfe der „Verwaltungsbuchführung“ abzurechnen:
Nachweis der Einhaltung des Haushaltsrechtes und –planes sowie der tatsächlich erreichten Deckung der wirklichen Ausgaben (Überschuss- und Fehlbetragsermittlung)  ist wichtigstes Rechnungsziel und daneben natürlich die Darlegung der Vermögensentwicklung. 
Auch muss mithilfe einer „Betriebskameralistik“ das Wirtschaftsergebnis nach kaufmännischer Art ermittelt werden.

Die Buchhaltung umfasst:

  • Laufende Haushaltsbuchungen 

  • Lieferantenbuchhaltung 

  • MwSt-Buchführung 

  • Steuern und Abgaben-Buchhaltung 

  • Darlehensbuchführung


Zuständig