Betriebskostenabrechnung - Indexanpassung

 Bis spätestens 30. Juni müssen alle Mieterinnen und Mieter die Betriebskostenabrechnung für das vorangegangene Jahr erhalten. 
 Aus der Abrechnung der getätigten Ausgaben der Gemeinde und den von den MieterInnen bereits geleisteten, monatlichen vorgeschriebenen Beiträgen, ergibt sich ein Guthaben oder ein entsprechendes Saldo, das mit einer Nachzahlung verbunden ist.

 Indexanpassung

In den Mietverträgen ist eine Wertsicherungsklausel vereinbart, diese erlaubt die Miete anzuheben, wenn der Verbraucherpreisindex über die im Mietvertrag vereinbarte Grenze ansteigt.


Zuständig